- Kooperationsprinzip
- Ko|operationsprinzip,Grundsatz der Umweltpolitik, nach dem alle gesellschaftliche Kräfte (wie Unternehmen, Industrie- oder Umweltschutzverbände) am umweltpolitischen Willensbildungs- und Entscheidungsprozess möglichst frühzeitig beteiligt werden sollen. Einige Teilaspekte des Kooperationsprinzips sind rechtlich verankert. Hierzu gehören z. B. die gesetzlich vorgesehenen Betriebsbeauftragten für Umweltschutz, die Beteiligung der Öffentlichkeit an Planungs-, Planfeststellungs- und Genehmigungsverfahren sowie die Anhörung der beteiligten Kreise vor Erlass bestimmter Rechtsverordnungen. Bei der Realisierung des Kooperationsprinzips wird das unterschiedliche Gewicht der einzelnen gesellschaftlichen Gruppen kritisiert: im Allgemeinen sind Wirtschaftsverbände wesentlich besser in der Lage, ihre Interessen zu vertreten, als etwa Bürgerinitiativen. - Umweltpolitisches Instrument des Kooperationsprinzips ist die Kooperationslösung; es dient mithilfe von zweiseitigen Verträgen oder Abkommen (z. B. Branchenabkommen zur Altlastensanierung), rechtlich unverbindlicher Absprachen (z. B. zur stärkeren Verwendung von Mehrwegflaschen) oder durch die Initiierung von Zweckverbänden (z. B. Abwasserverband) zur Realisierung konkreter Vorhaben. Über solche Selbstbindungen beziehungsweise -verpflichtungen (besonders der Industrie) soll umweltschädliches Verhalten ohne weitere gesetzliche Maßnahmen möglichst vermieden werden.
Universal-Lexikon. 2012.